Landesregierung beschließt weitere Lockerungen ab dem 1. August

Angesichts weiterhin positiver Entwicklungen der Pandemie in Hessen, hat die Hessische Landesregierung weitere Lockerungen beschlossen: Ab dem 1. August 2020 können die Hessinnen und Hessen Mannschaftssportarten wieder uneingeschränkt nachgehen. Zuletzt waren Kontaktsportarten nur mit maximal zehn Personen möglich. Ab August können sämtliche Teamsportarten sowie der Schulsport ohne Anzahlbeschränkung ausgeübt werden. Wichtig dabei bleibt aber, dass die Hygieneregeln in den Vereinen sowie im Sportunterricht eingehalten werden.

„Die beschlossene Änderung der Corona-Verordnung ist eine gute Nachricht für alle Sportlerinnen und Sportler sowie die Schülerinnen und Schüler in Hessen. Mit der Freigabe der Personenzahl ist jetzt Kontaktsport in allen Mannschaftssportarten sowie im Schulunterricht ohne Einschränkungen wieder möglich. Dass es dazu kommen kann, ist auch der vorbildlichen Haltung während der zurückliegenden Monate zu verdanken. Durch die Lockerung können die übliche Saisonvorbereitung und der Spielbetrieb in den Ballsportarten wie beispielsweise Fußball, Handball und Volleyball wieder durchgeführt werden. Auch die Schulen haben Planungssicherheit und können sich einhergehend mit der weitgehenden Rückkehr zum Regelbetrieb nach den Sommerferien bestmöglich vorbereiten“, so Innen- und Sportminister Peter Beuth und Kultusminister Prof. Dr. R. Alexander Lorz.

Saisonstart kann geplant werden

Alle im Landessportbund Hessen organisierten Fachverbände und ihre angeschlossenen Vereine haben in den vergangenen Monaten Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wie auch die schrittweisen Lockerungen mit großem Verantwortungsbewusstsein, Umsicht und Augenmaß umgesetzt. Deshalb kann jetzt auch dieser so bedeutende Schritt hin zu mehr Normalität im Sportalltag der über 7.500 Sportvereine Hessens erfolgen. Die Sportfachverbände und Vereine sind hierbei weiterhin angehalten, Hygienekonzepte zu erarbeiten und vor Ort mit Leben zu füllen. Insbesondere beim Zugang zu den Sportstätten sollten Warteschlangen vermieden und in den Umkleiden sowie Sanitäranlagen auf Abstands- und Hygieneregeln geachtet werden.

„Sportler brauchen Ziele, auf die sie hinfiebern und hintrainieren können. Die Neuordnung der Verordnung eröffnet diese Perspektive: Von der Kreisklasse bis zur Regionalliga – jetzt haben alle eine gemeinsame Motivation vor Augen: Den Saisonstart. Mit der nunmehr getroffenen Regelung freuen sich auch hunderttausende Kinder und Jugendliche, endlich wieder zusammen mit ihren Mitspielerinnen und Mitspielern ins Mannschaftstraining gehen zu können. Der Sport kann nun auch wieder in vollem Umfang seine verbindende und integrative Kraft zur Geltung bringen“, so Sportminister Peter Beuth.

Alle Verbände der großen Mannschaftssportarten können durch die Lockerung den geregelten Spielbetrieb planen und sich mit Trainingsspielen in gewohnter Weise darauf vorbereiten. Der Hessische Fußball-Verband etwa plant, noch im August nicht nur das Pokalfinale im Hessischen Fußball-Pokal durchzuführen, sondern die neue Spielzeit auch mit der ersten Pokalrunde am letzten Augustwochenende einzuläuten. Der Spielbetrieb in den Ligen und Klassen des Hessischen Fußball-Verbands kann nunmehr wie geplant am 5./6. September beginnen. Zudem können hessische Handball-, Volleyball- und Fußballmannschaften im Breiten- und Freizeitsport nunmehr auch mit Beginn des kommenden Monats Test- und Vorbereitungsspiele in Hessen durchführen.

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