Odenwaldkreis: Neue Bestimmungen nach starkem Anstieg bei Fallzahlen

Im Odenwaldkreis hat es einen starken Anstieg von Fallzahlen gegeben. Wegen der damit verbundenen hohen Beanspruchung des Gesundheitsamts werden die genauen Zahlen heute etwas später vermeldet. Klar ist jedoch, dass der Odenwaldkreis mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 50 bereits heute Nacht, 00:00 Uhr, die nächste vom Land festgelegte Warnstufe erreicht hatte. Allerdings haben sich im Laufe des heutigen Tages die Fallzahlen weiterhin dramatisch entwickelt. Insofern wird tagesaktuell auch die nächste Warnstufe des Landes Hessen von „75“ überschritten werden. Ein starker Anstieg der Fallzahlen ist derzeit in ganz Hessen und auch bundesweit zu beobachten.

„Die Entwicklung der Pandemie ist auch bei uns wieder sehr dynamisch geworden“, sagte Landrat Frank Matiaske. „Unser Gesundheitsamt arbeitet nahezu rund um die Uhr, um Infizierte und Kontaktpersonen zu ermitteln und so Infektionsketten zu unterbrechen.“ Matiaske appellierte an alle Bürgerinnen und Bürger, die Schutzmaßnahmen zu befolgen. „Jede und jeder von uns hat Einfluss darauf, wie sich die Zahlen weiter entwickeln werden.“

Nach Angaben des Gesundheitsamts handelt es sich momentan um ein diffuses Ausbruchsgeschehen, das heißt, dass sich die erheblichen Steigerungen keinen einzelnen Schwerpunkten zuordnen lassen. Das erschwert die Kontaktnachverfolgung zusätzlich.

Mit dem Erreichen der nächsten Warnstufen gelten weitere vom Land festgelegte Beschränkungen, die zum größten Teil bereits in die aktuelle Allgemeinverfügung des Odenwaldkreises Eingang gefunden haben.

Deswegen gilt ab jetzt für:
Alten- und Pflegeheime: Bewohner dürfen maximal drei Mal in der Woche für jeweils eine Stunde von höchstens zwei Personen pro Besuch besucht werden. (Für Heime hat das Land Hessen überdies ein Schutzkonzept und Handlungsempfehlungen beschlossen, die auf der Homepage des Sozialministeriums eingestellt sind.)

Zusammenkünfte und Veranstaltungen: Es dürfen nicht mehr als 100 Personen teilnehmen.

Dazu zählen auch Sportveranstaltungen im Freien. Dabei sind die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten.

Private Feiern: Es dürfen nicht mehr als 10 Personen teilnehmen.

Private Feiern innerhalb der Wohnung: Eine Höchstteilnehmerzahl von 10 wird dringend empfohlen.

Mund-Nasen-Schutz: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeiern, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – auch am Sitzplatz. Eine Maskenpflicht gilt auch in ambulanten Pflegediensten und in Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Dringend empfohlen wird das Tragen einer Maske auf besonders belebten Straßen und Plätzen.

Sperrstunde: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten gilt eine Sperrstunde ab 23:00 Uhr. Hier ist die Rechtslage allerdings noch unklar; in Hessen sind mehrere Gerichtsverfahren anhängig, und es wurde auch schon zu Gunsten klagender Gastronomen entschieden beziehungsweise die höhere Instanz angerufen. Hier wartet der Odenwaldkreis die letztinstanzliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel ab und passt die Allgemeinverfügung bei Bedarf an. 

Ergänzt wird die Allgemeinverfügung heute noch um die vom Land Hessen erlassene Vorschrift, dass sich im öffentlichen Raum mit einer Sieben-Tage-Inzidenz ab 75 nur noch maximal fünf Personen beziehungsweise Angehörige von zwei Hausständen treffen dürfen.

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