Kommunale Hallen für Sportbetrieb und Veranstaltungen ab sofort geschlossen

Die Städte und Gemeinden sowie der Odenwaldkreis schließen angesichts der Entwicklung der Corona-Fallzahlen ab sofort bis auf weiteres ihre kommunalen Hallen und sonstige öffentliche Gebäude für den Sport- und Übungsbetrieb. Das haben die Bürgermeister und Landrat Frank Matiaske heute (26.10.) in einer Telefonkonferenz beschlossen.

Davon ausgenommen ist gemäß der Verordnung des Landes Hessen der kontaktlose Sportunterricht in Grundschulen.

Die Bürgermeister und der Landrat appellieren an Vereine mit eigenen Hallen, den Übungsbetrieb einzustellen beziehungsweise darauf zu verzichten.

Die Hallen sind darüber hinaus für Veranstaltungen und Versammlungen geschlossen, außer denen, die für die kommunalpolitische Arbeit erforderlich sind oder die eine begründete Notwendigkeit aufweisen (zum Beispiel Jahreshauptversammlungen von Vereinen mit dringend nötigen Satzungsänderungen).

Werden Sitzungen oder Versammlungen durchgeführt, gilt in den jeweiligen Räumlichkeiten eine generelle Maskenpflicht, auch am Sitzplatz.

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